2010.03.22
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Hypothekarisch gesicherte Kredite

Die meisten Immobilienkäufer beanspruchen beim Kauf einer Eigentumswohnung oder -hauses die Fremdfinanzierung in Form eines hypothekarisch gesicherten Kredits. Allgemein gesehen ist ein hypothekarisch gesicherter Kredit nichts anderes als eine langfristige Tilgungsverpflichtung gegenüber der Bank, welche den Kauf der Wohnung oder des Hauses teilweise oder vollständig finanziert hat. In der Praxis sieht es so aus, dass der Kreditinstitut die Kreditvaluta direkt auf das Konto des Verkäufers der Wohnung bzw. des Bauherren überweist und dafür eine Forderung uns gegenüber erlangt, die von uns die nächsten 10, 20 oder sogar mehr Jahre zurückgezahlt wird.

Es gibt viele Kriterien, die bei der Wahl der Art des Immobilienkredits und der finanzierenden Bank zu berücksichtigen sind. Wir müssen bedenken, dass wir an den hypothekarisch gesicherten Vertrag unser Leben lang gebunden sein werden, so dass die Wahl der finanzierenden Bank das Ergebnis einer detaillierten Analyse sein soll, und zwar in Bezug auf die Kosten des Kredits, der Währung des Kredits, der Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung und sonstiger Vertragsbestimmungen, die einer Person, die sich darin nicht auskennt, belanglos oder unbedeutend vorkommen.

In unserer Forschung und während unserer Lehrtätigkeit mit den Studenten treffen wir immer wieder auf Situationen, in welchen Personen, die rein „theoretische“ Wahl des hypothekarisch gesicherten Kredites vornehmen, grundsätzliche Fehler bei der Beurteilung seiner Attraktivität für den Kreditnehmer begehen.

Wie unsere Erfahrung erneut belegt, bildet die Wahl des Hypothekarkredits eine schwierige und komplizierte Entscheidung, welcher grundsätzliche Analyse und Gespräche mit den Vertretern verschiedener Finanzinstitutionen vorausgehen sollen.




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