Geldkredite
Geldkredite sind Bankenprodukte, die darin bestehen, dass die Bank dem Kunden eine bestimmte Menge Geld zur Verfügung stellt. Der Kreditnehmer (Kunde) verpflichtet sich gleichzeitig, diesen Betrag zuzüglich Zinsen in einer bestimmten Frist an die Bank zurückzuführen. Der Kreditvertrag ist in Schriftform anzufertigen. Der Kreditgeber (eine Bank oder anderer Kreditinstitut) ist verpflichtet, eine Ausfertigung des Vertrags dem Kreditnehmer unmittelbar zu übergeben.
Ein Kreditvertrag muss enthalten:
1. Vor-, Nachnamen und Adresse des Kreditnehmers, Firma und Adresse des Kreditgebers sowie die Bezeichnung des entsprechenden Registers, in welchem der Kreditgeber eingetragen ist, sowie seine Nummer in diesem Register,
2. Höhe des Kredits,
3. Kredittilgungsgrundsätze und –fristen,
4. Jahreszinssatz,
5. Gebühren und Provisionen für die Kreditgewährung,
6. Information über Gesamtkosten des Kredits und effektiven Jahreszins (Verhältnis zwischen dem vom Kreditnehmer erhaltenen und den zurückzuführenden Betrag)
7. Information über sonstige vom Kreditnehmer in Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag zu tragenden Kosten (z.B. Kosten der Arbeitslosigkeitsversicherung)
8. Information über die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung des Kredits und die Vorfälligkeitsfolgen.
Banken und Kreditinstitute berechnen für die vorzeitige Tilgung des Kredits oft eine zusätzliche Provision (Vorfälligkeitsentschädigung). Der Kreditnehmer verliert in einem solchen Fall auch zusätzliche Vorteile, die ihm durch die Bank oder Kreditinstitut gewährt wurden. Ein solcher Vorteil ist z.B. die Rückerstattung eines Teils der berechneten Zinsen.
Vom Geldkredit kann ohne Grundangabe binnen einigen Tagen ab Vertragsabschluss zurückgetreten werden. Der Kreditnehmer wird auch zuzüglich die Zinsen für die Zeit bis zum Rücktritt vom Vertrag an die Bank abführen müssen; dafür wird die Bank verpflichtet sein, die Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten.
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