2011.01.20
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Eilkredite

Eilkredite entstanden vor allem für Personen, die in den Banken, z.B. wegen der schlechten Historie bei der SCHUFA, auf keine Geldkredite bei den Banken zählen können. Eilkredite zeichnen sich meistens durch für die Darlehensnehmer extrem ungünstige Verträge aus. Das Recht wird in den Verträgen sehr oft gebeugt, wenn nicht umgegangen, um vom Kunden so viel Geld zu holen, wie nur möglich. Hohe Versicherungskosten zusammen mit zahlreichen Provisionen und Gebühren haben zur Folge, dass der ausbezahlte Darlehensbetrag viel niedriger als der beantragte ist.

Gängige Praxis der Finanzfirmen ist es, den Darlehensvertrag nicht früher als kurz vor der Unterzeichnung zur Verfügung zu stellen. Dadurch befindet sich der Darlehensnehmer oft unter Druck und unterzeichnet einen für sich ungünstigen Vertrag. Er hat keine Möglichkeit, den Vertrag in seinen eigenen vier Wänden ruhig durchzulesen. Bei einem solchen Vertrag ist das Augenmerk auf Folgendes zu richten:

1. Gebühren für die Versicherungen und Tilgungssicherheiten,
2. Vorbereitungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags und für den Abschluss des Vertrags,
3. Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig zu tilgen und die Vorfälligkeitsentschädigung,
4. Gebühr für die Vertragsänderung,
5. Höhe der Verzugszinsen.



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